Familienrecht
Bei einer erfolgten oder bevorstehenden Trennnung zweier Ehegatten oder Lebenspartner besteht oftmals Beratungsbedarf in allen familienrechtlich relevanten Bereichen. Wir bieten Ihnen in dieser höchstsensiblen Rechtsmaterie eine umfassende Betreuung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Problemfeldern an.
Lassen Sie sich durch uns in jeder Verfahrenslage kompetent beraten und vertreten, insbesondere bei
- Scheidungen
- Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Umgangs-, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
Gerne helfen wir Ihnen Streitigkeiten durch die Erstellung von Eheverträgen und Trennungs- /Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie durch die überprüfung vorhandener Eheverträge auf mögliche Nichtigkeit vorzubeugen.