Durch langjährige Kooperationen mit Anwält:innen in Belgien und den Niederlanden betreuen wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen – persönlich und kompetent.
Unsere Schwerpunkte in der deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Kooperation
Erstellung von Anwaltsgutachten zur Vorlage bei belgischen oder niederländischen Gerichten
Familienrecht
Vertragsangelegenheiten
Strafsachen
Inkasso / Forderungsdurchsetzung
Warum eine spezialisierte Kooperation?
Geografische Nähe als Vorteil
Unsere Kanzlei in Köln ist zentral gelegen in Köln NRW. Keine 100 km von der niederländischen und etwa 150 km von der belgischen Grenze.
Unterschiedliche Rechtssysteme
Niederländisches Recht und belgisches Recht unterscheiden sich in vielen Punkten vom deutschen Recht – besonders im Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Deliktsrecht und in der Zwangsvollstreckung. Als Bürokratieweltmeister gibt es viele Formvorschriften, die ein nicht in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt vielleicht nicht kennt oder nicht erfüllen kann. So kann zum Beispiel die Zwangsvollstreckung über das besondere elektronische Postfach (beA) erfolgen, über das nur in Deutschland zugelassene Anwält:innen verfügen.
Sprache und Kommunikation
Mandant:innen oder Kolleg:innen aus den Niederlanden oder Belgien, die in Deutschland Gerichtsverfahren ausgesetzt sind oder die ihrerseits Forderungen durchsetzen wollen, profitieren von unserer langjährigen Erfahrung. Wir kommunizieren auch gerne per MS Teams mit Ihnen, um Reisen zu vermeiden. Längere Schriftsätze können wir für Sie ins Niederländische übersetzen.
Grenzüberschreitendes Inkasso ist ein Spezialthema
Die EuMahnVO (Europäischer Zahlungsbefehl) funktioniert in der Theorie gut, in der Praxis hakt es oft an der Zustellung und Vollstreckung im Ausland. Wer hier einen verlässlichen Partner hat, kann Forderungen tatsächlich durchsetzen statt nur Titel zu erwirken die niemand vollstreckt.
Anwaltsgutachten
Seit vielen Jahren erstellen wir mit großem Erfolg für unsere belgischen und niederländischen Kolleg:innen Anwaltsgutachten über die Beurteilung der Rechtslage nach deutschem Recht zur Vorlage bei Gericht.
Vertrauen durch persönliche Kooperation
Der Unterschied zu einer anonymen Vermittlungsplattform: Die Kooperationsanwält:innen sind persönlich bekannt, die Zusammenarbeit ist eingespielt. Für den Mandanten bedeutet das kurze Wege statt langer E-Mail-Ketten über Ländergrenzen, klare Honorare und kollegiale Zusammenarbeit und damit Kostenersparnis bei größtmöglicher Erfolgsaussicht.