Köln zählt zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands – mit Mietpreisbremse, knappem Wohnraum und einer entsprechend hohen Konfliktdichte zwischen Mietern und Vermietern. Wir beraten und vertreten Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen aus Köln und dem Rheinland in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts – von der Mietkündigung über die Nebenkostenabrechnung bis zur Anfechtung von WEG-Beschlüssen. Unsere Kanzlei am Fasanenweg 4 in Köln-Brück ist regelmäßig vor dem Amtsgericht Köln und dem Landgericht Köln tätig.
Wohnraummietrecht – für Mieter und Vermieter
Das Wohnraummietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und betrifft den Großteil unserer mietrechtlichen Mandate. Wir beraten beide Seiten – häufig ist es die genaue Kenntnis der Argumente der Gegenseite, die zu schnellen und tragfähigen Lösungen führt.
Mietkündigung und Räumungsklage
Eine Kündigung des Mietvertrags muss formell und inhaltlich strenge Voraussetzungen erfüllen – insbesondere bei Eigenbedarfskündigungen oder Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Wir prüfen Kündigungen für Mieter und gestalten rechtssichere Kündigungen für Vermieter. Im Räumungsverfahren vertreten wir Sie vor dem Amtsgericht Köln.
Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung
Über 50 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen sind nach Untersuchungen von Mietervereinen fehlerhaft. Wir prüfen Abrechnungen für Mieter auf Plausibilität und Berechnungsfehler – und erstellen für Vermieter und Hausverwaltungen rechtssichere Abrechnungen.
Mieterhöhung und Mietpreisbremse
In Köln gilt die Mietpreisbremse – Mieterhöhungen unterliegen daher engen rechtlichen Grenzen. Wir prüfen Mieterhöhungsverlangen für Mieter und gestalten zulässige Mieterhöhungen für Vermieter rechtssicher. Auch zur Kappungsgrenze und zum qualifizierten Mietspiegel der Stadt Köln beraten wir umfassend.
Mietmängel und Mietminderung
Schimmel, Heizungsausfall, Lärm, Wasserschäden: Mietmängel berechtigen unter bestimmten Voraussetzungen zur Mietminderung. Wir bewerten die Minderungshöhe und setzen Ihre Ansprüche durch – oder verteidigen Sie als Vermieter gegen unberechtigte Minderungen.
Mietkaution, Schönheitsreparaturen und weitere Themen
Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten um die Rückzahlung der Mietkaution, prüfen Schönheitsreparaturklauseln auf ihre Wirksamkeit (zahlreiche Klauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam) und beraten zu Untermiete, Abmahnungen und Eigenbedarfskündigungen.
Gewerberaummietrecht – für Unternehmen und Vermieter
Im Gewerberaummietrecht gelten andere Regeln als im Wohnraummietrecht: Es gibt keinen Kündigungsschutz im klassischen Sinn, dafür sind die Verträge oft komplexer und langfristiger. Fehler in der Vertragsgestaltung können beide Seiten viele tausend Euro kosten.
Gewerbemietverträge gestalten und prüfen
Wir gestalten und prüfen Gewerbemietverträge mit Fokus auf Laufzeiten, Optionsrechte, Mietanpassungsklauseln (Wertsicherungs- und Indexklauseln) sowie Konkurrenzschutzregelungen.
Mietpreisanpassung und Indexmiete
Wir prüfen die Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln, beraten zur Mietanpassung und vertreten Sie bei Streitigkeiten über die Höhe der Gewerbemiete.
Konkurrenzschutz, Untermiete und Pachtrecht
Bei Konkurrenzschutzklauseln, der Aufnahme von Untermietern und im Pachtrecht (insbesondere bei Gastronomieobjekten) unterstützen wir Sie strategisch und rechtssicher.
Wohnungseigentumsrecht (WEG) – für Eigentümer und Hausverwaltungen
Das Wohnungseigentumsrecht wurde zum 01.12.2020 grundlegend reformiert. Seither hat sich viel verändert – insbesondere bei Beschlussfassungen, baulichen Veränderungen und der Stellung des Verwalters. Wir vertreten Wohnungseigentümer ebenso wie Hausverwaltungen aus Köln und dem Rheinland.
Anfechtung von WEG-Beschlüssen
Sie halten einen Beschluss der Eigentümerversammlung für rechtswidrig? Die Anfechtungsfrist beträgt nur einen Monat ab Beschlussfassung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie vor dem Amtsgericht Köln, das in WEG-Sachen ausschließlich zuständig ist.
Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teilungserklärung
Wir beraten zur Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, prüfen Teilungserklärungen und Sondernutzungsrechte und unterstützen bei Auslegungsstreitigkeiten.
Bauliche Veränderungen und Modernisierung
Seit der WEG-Reform 2020 sind bauliche Veränderungen leichter durchsetzbar – aber nicht immer. Wir beraten zu Beschlussfassung, Kostentragung und Privilegierungstatbeständen (z. B. E-Ladestationen, barrierefreier Umbau).
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Wir prüfen Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne auf Rechtmäßigkeit und beraten Hausverwaltungen bei der rechtssicheren Aufstellung.
Maklerrecht
Seit der Einführung des Bestellerprinzips und der Reform des Maklerrechts 2020 hat sich die Rechtslage deutlich verändert. Wir beraten zur Durchsetzung und Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen, gestalten und prüfen Maklerverträge und vertreten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Nachbarschaftsrecht
Streitigkeiten am Gartenzaun gehören zu den emotionalsten Konflikten überhaupt – und werden in Köln und Nordrhein-Westfalen durch das Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt. Wir beraten zu Abstandsflächen, Überhang und Überwuchs, Lärmbelästigung, Videoüberwachung durch Nachbarn und Unterlassungsansprüchen. Vor einer Klage ist in NRW häufig ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchzuführen – auch dabei begleiten wir Sie.
Miet- und Wohneigentumsrechtliche Beartung vor Ort
Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Kanlei in Köln-Brück. Für die Kontaktaufnahme nutzen Sie gerne unser Online-Kontaktformular.