Bußgeldbescheid im Briefkasten? Unfall mit Streit um die Schuldfrage? Vorladung wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer? Im Verkehrsrecht zählt jeder Tag – die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Die Kanzlei Knoch-Lucke & Dr. Mertens in Köln-Brück vertritt Mandanten aus Köln und dem Rheinland in allen Bereichen des Verkehrsrechts – schnell, persönlich und mit kurzen Reaktionszeiten.
Persönliche Beratung in Köln-Brück
Unsere Mandanten kommen aus Köln-Brück, Köln-Rath, Heumar, Neubrück, Ostheim, Merheim, Bergisch Gladbach und dem gesamten Kölner Osten. Wir vertreten Sie vor der Bußgeldstelle Köln, dem Amtsgericht Köln und – bei Verkehrsstraftaten – auch dem Landgericht Köln. In Eilfällen (frischer Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot) erhalten Sie kurzfristig einen Termin, oft noch am selben Tag.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Bußgeldverfahren
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handy am Steuer – wir prüfen für Sie, ob der Bußgeldbescheid formell und inhaltlich rechtmäßig ist. Häufig sind Messverfahren angreifbar, Toleranzen falsch angewendet oder die Identifikation des Fahrers nicht eindeutig. Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung – melden Sie sich daher schnellstmöglich bei uns.
Verkehrsunfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall sind Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung – nur scheinbar. Versicherungen kürzen Schadenpositionen häufig systematisch: Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten oder Schmerzensgeld werden gerne reduziert oder verweigert. Wir setzen Ihre Ansprüche vollständig durch – inklusive Schmerzensgeld bei Personenschäden – und prüfen die Haftungsverteilung kritisch.
Fahrerflucht und Unfallflucht
Eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) ist ernster, als viele glauben: Es droht nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Wir verteidigen Sie im Ermittlungs- und Hauptverfahren und prüfen, ob die Voraussetzungen einer Fahrerflucht überhaupt erfüllt sind – häufig liegt rechtlich keine vor, auch wenn die Polizei davon ausgeht.
Trunkenheit am Steuer
Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) hat schwerwiegende Folgen: Geldstrafe, Eintrag im Führungszeugnis, Fahrerlaubnisentzug. Wir prüfen die Beweissituation – insbesondere die Verwertbarkeit von Atemalkohol- und Blutalkoholmessungen – und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Fahrverbot und Härtefallregelungen
Bei einem drohenden Fahrverbot ist nicht alles verloren: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Härtefall anerkannt werden – etwa bei beruflicher Existenzgefährdung. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Wegfall des Fahrverbots gegen eine erhöhte Geldbuße möglich ist, und bereiten den Antrag fundiert vor.
Verkehrsstraftaten
Bei Verkehrsstraftaten – etwa Nötigung im Straßenverkehr, illegales Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) oder fahrlässige Körperverletzung – verteidigen wir Sie im gesamten Strafverfahren, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Köln.
Ihre Anwältin für Verkehrsrecht
Verena Knoch-Lucke ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen des Verkehrsrechts in unserer Kanzlei. Mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung vor der Bußgeldstelle Köln und den Kölner Gerichten begleitet sie Sie persönlich und engagiert durch das Verfahren.