Mangelhafter Gebrauchtwagen, Streit mit dem Bauträger, ein Handwerker liefert schlechte Arbeit ab, der Online-Händler verweigert den Widerruf, der Lieferant hält die Vertragsbedingungen nicht ein – das Kauf- und Werkvertragsrecht zieht sich durch das Privat- und Geschäftsleben. Die Kanzlei Knoch-Lucke & Dr. Mertens in Köln-Brück vertritt Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen aus Köln und dem Rheinland in allen Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts – mit fundierter Vertragsanalyse, klarer Risikobewertung und konsequenter Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Persönliche Beratung in Köln-Brück
Unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus Köln-Brück, Köln-Rath, Heumar, Neubrück, Ostheim, Merheim, Bergisch Gladbach und dem gesamten Kölner Osten. Kauf- und werkvertragsrechtliche Streitigkeiten werden je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln verhandelt – wir vertreten Sie in beiden Instanzen. Bei kaufmännischen Mandanten und Bauträgerstreitigkeiten beraten wir auch außergerichtlich – häufig lassen sich so wirtschaftlich bessere Ergebnisse erzielen als im Gerichtsverfahren.
Kaufrecht
Das Kaufrecht regelt Rechte und Pflichten beim Kauf beweglicher Sachen – vom Brötchen beim Bäcker bis zum Gebrauchtwagen oder zur Maschinenlieferung. Die meisten Streitigkeiten entstehen bei Mängeln oder bei der Frage, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Mängel und Gewährleistung
Ist die gekaufte Sache mangelhaft – fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, weicht sie von der vereinbarten Beschaffenheit ab oder ist sie für die übliche Verwendung nicht geeignet – haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Wir bewerten den Mangel, prüfen die Gewährleistungsfrist und setzen Ihre Ansprüche durch.
Gebrauchtwagenkauf
Mängel beim Gebrauchtwagenkauf sind besonders streitanfällig: unfallfreies Fahrzeug? Tachostand korrekt? Versteckte Mängel arglistig verschwiegen? Wir prüfen den Kaufvertrag (insbesondere unwirksame Gewährleistungsausschlüsse) und setzen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz gegen Händler und private Verkäufer durch.
Hauskauf und Immobilienkauf
Beim Immobilienkauf gelten besondere Regeln: notarielle Form, Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag, Gewährleistung trotz Ausschluss bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten um Feuchtigkeit, Schimmel, Statikprobleme oder verschwiegene Sachmängel.
Online-Käufe und Fernabsatzrecht
Beim Online-Kauf gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht – mit zahlreichen Ausnahmen und formalen Voraussetzungen. Wir setzen Widerruf, Rückerstattung und Mängelansprüche gegen Online-Händler durch – auch gegen ausländische Anbieter.
AGB-Prüfung und Vertragsgestaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen klar, transparent und ausgewogen sein – sonst sind sie unwirksam. Wir prüfen AGB im Hinblick auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) und gestalten für Unternehmen rechtssichere AGB, die einer Inhaltskontrolle standhalten und das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen reduzieren.
Mängelrüge im Handelsverkehr
Im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten gilt die strenge Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB: Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung angezeigt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Wir beraten Lieferanten und Empfänger zu rechtssicherer Mängelrüge und -dokumentation.
Werkvertragsrecht
Das Werkvertragsrecht regelt Verträge, bei denen ein bestimmtes Werk (nicht nur eine Tätigkeit) geschuldet ist – typisch bei Bauleistungen, Handwerkerarbeiten, Reparaturen und Werkleistungen mit Erfolgsbezug. Streitigkeiten betreffen meist die Qualität der Ausführung, die Höhe der Vergütung oder die Abnahme.
Bau- und Handwerkermängel
Risse im Putz, undichte Dächer, schlecht ausgeführte Fliesenarbeiten, mangelhafte Sanitärinstallation, Schimmel nach Renovierung – wir setzen Mängelbeseitigung, Minderung oder Schadensersatz gegen Bauunternehmer und Handwerker durch. Bei größeren Bauvorhaben begleiten wir Sie auch durch die einzelnen Bauphasen.
VOB/B-Verträge
Bei Verträgen mit Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) gelten besondere Regeln: andere Verjährungsfristen, Mängelrüge, Abnahmevoraussetzungen, Werklohnabrechnung. Wir beraten Bauträger, Generalunternehmer und private Bauherren in VOB-spezifischen Fragestellungen.
Abnahme und Werklohn
Die Abnahme ist der zentrale rechtliche Wendepunkt im Werkvertrag: Sie schuldet den Werklohn, die Beweislast für Mängel kehrt sich um, die Gewährleistungsfrist beginnt. Wir prüfen, ob die Abnahme wirksam ist – oder ob Sie wegen wesentlicher Mängel die Abnahme verweigern dürfen.
Selbstständiges Beweisverfahren
Bei Streit über die Qualität von Bauleistungen ist das selbstständige Beweisverfahren oft der entscheidende erste Schritt – ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten sichert Beweise und schafft eine belastbare Grundlage für die spätere Klage oder eine Einigung.
Vergütung und Werklohnklage
Auch Handwerker und Bauunternehmer geraten häufig in den Streit – Auftraggeber zahlen die Werkleistung nicht, kürzen unberechtigt oder erfinden Mängel. Wir setzen für Werkunternehmen offene Werklohnforderungen durch und vertreten Sie gegen unberechtigte Mängelrügen.
Ihre Anwältinnen für Kauf- und Werkvertragsrecht
Verena Knoch-Lucke und Dr .iur Verena Mertens sind Ihre Ansprechpartnerinnen für alle Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts in unserer Kanzlei. Mit langjähriger Erfahrung in der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung und Mängelhaftung beraten sie Privatpersonen und Unternehmen aus Köln und dem Rheinland – persönlich, fundiert und mit klarer Empfehlung in der Sache.