Terminvereinbarung unter:
0221 888 462 0

Reiserecht

Reiserecht

In Fällen, in denen der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung den Reisevertrag mängelfrei durchzuführen nicht nachkommt, stehen dem Reisenden diverse Ansprüche auf Abhilfe, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz zu. Häufig scheitern grundsätzlich begründete Ansprüche des Geschädigten allerdings an der falschen Vorgehensweise des juristisch unkundigen Reisenden.

Zu den eigentlich vermeidbaren Fehlern gehören insbesondere das Versäumen von Fristen, die mangelhafte Sicherung von Beweisen oder die unterlassene oder verspätete Anzeige eines Reisemangels.

Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt, wir vertreten und beraten Sie gerne in allen rechtlichen Problemfeldern und führen die optimale Lösung für Sie herbei.