Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
Im Strafrecht steht Ihnen als Ankläger der Staat mit seinem gesamten Machtapparat, mit seinen Behörden und weitreichenden Befugnissen gegenüber. Von dem Recht, sich bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens eines Strafverteidigers beziehungsweise einer Strafverteidigerin zu bedienen, sollte jede(r) Betroffene schnellstmöglich Gebrauch machen, da zügiges Tätigwerden die beste Voraussetzung für eine umfassende und optimale Wahrnehmung Ihrer Rechte ist. Die gesetzlichen Vorschriften, durch die das Strafrecht und das Strafverfahren geregelt werden, sind für einen Nichtjuristen ofmals nur schwer, unvollständig oder schlimmstenfalls gar nicht zu verstehen, geschweige denn zur Wahrnehmung der eigenen Interessen erfolgsversprechend umzusetzen.
Wir vertreten und beraten Sie gerne in jeder Verfahrenslage, unter anderem bei
- Erstattung einer Anzeige
- Erhalt eines Anhörungsbogens oder einer Vorladung
- Durchsuchung Ihrer Privat- oder Gechäftsräume
- Festnahmen
- Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls
- Berufungs- oder Revisionseinlegung
- Haftbeschwerde und Haftprüfung
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch als Vertreter der Nebenklage oder als Zeugenbeistand zur Seite.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten steht der Bürger staatlichen Institutionen gegenüber. Das OWiG (OrdnungsWidrigkeitenGesetz) bildet die gesetzliche Grundlage insbesondere zur Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern durch Verwaltungsbehörden, anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Besonders bei Vorfällen im Straßenverkehr (Geschwindigkeitsüberschreitugnen, Abstandsverstöße, Parkverstöße etc.) lässt der Bußgeldbescheid oder der Anhörungsbogen nicht lange auf sich warten.
Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit eines solchen Bescheides haben, ist schnellstmögliches Handeln erforderlich, denn die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur 14 Tage. Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen und rechtlichen Problemen an uns wenden.