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Arzthaftungsrecht

Artzhaftungsrecht

Einer Vielzahl ärztlicher Verpflichtungen steht spiegelbildlich eine Vielzahl möglicher Pflichtverletzungen des zwischen Arzt und Patient bestehenden Behandlungsvertrages gegenüber. Diese Pflichtverletzungen können sich in allen Phasen der ärztlichen Behandlung, beginnend mit etwaigen Aufklärungsfehlern oder Versäumnissen bis hin zu Dokumentationsfehlern ergeben.

Die Geltendmachung von Ansprüchen – in der Regel gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes – erfordert sorgfältiges und zeitintensives Arbeiten sowie erhebliche Fachkenntnisse, die wir gerne für Ihre Belange einsetzen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei allen rechtlichen Problemen, insbesondere bei Fragestellungen zu den Themen:

  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden
  • Mehrbedarfsschaden
  • Schmerzensgeld
  • Sachschaden