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Markenrecht

Markenrecht

Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

Wir beraten und vertreten Sie als Inhaber einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte und leisten eine umfassende Hilfestellung im Falle der Verletzung Ihrer Rechte.

Gegenstand unserer Arbeit ist insbesondere das Erstellen von Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen gegen Mitbewerber sowie die Verteidigung gegen Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen.

Gegenstand des Markenrechts sind insbesondere die nachfolgenden Problemfelder:

  • Markenanmeldung und Markeneintragung
  • Schutzhindernisse
  • Wirkungs- bzw. Schutzbereich der Marke
  • Markenverstoß
  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen

 


Unser besonderer Service für Sie:

Wir bieten Ihnen an, Ihre Marke auf nationaler und internationaler Ebene durch entsprechende Anmeldung und Eintragung zu schützen. Dabei bestimmen wir mit Ihnen gemeinsam den Schutzbereich Ihrer Marke nach dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und führen sämtliche Korrespondenz mit den Behörden. Wir beraten Sie dabei kompetent rund um Ihre Rechte von der Entstehung der Marke und des damit einhergehenden Schutzbereiches bis hin zur Dauer und dem Umfang des Markenschutzes.