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Kauf- und Werkvertragsrecht

Kauf- und Werkvertragsrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten die mit dem Abschluss von Kaufverträgen einhergehen. Das Kaufrecht ist fester Bestandteil unseres Alltags. Wir schließen täglich Kaufverträge, sei es beim Kauf von Brötchen in der Bäckerei oder beim Kauf der Zeitung am Kiosk. Um auf dem Gebiet des Kaufrechts die Rechtslage sicher zu beurteilen und Ihre Ansprüche durchzusetzen, beraten und vertreten wir Sie inbesondere in den nachstehend aufgeführten Problemfeldern.

 

  • Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Leistungspflichten der Parteien
  • Mangel und Mangelhaftung
  • Besondere Kaufarten (z.B. Fernabsatzgeschäfte, Haustürgeschäfte)
  • Gewährleistungsrechte und Garantie
  • Nacherfüllung
  • Widerrufs- und Rücktrittsrecht
  • MinderungsrechtAufwendungs- und Schadensersatz

Sichern Sie sich ab mit unserem AGB-Check Wir bieten Ihnen eine lückenlose überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Um Rechtsnachteile und insbesondere kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden, erstellen wir zudem auf Ihre Dienste und Leistungen zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Rechtssicherheit verschaffen und zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.

 


Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht befasst sich mit Verträgen, mittels derer sich ein Vertragspartner gegenüber dem anderen Vertragspartner verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung des Werklohns zu erstellen. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten sowie handwerkliche Tätigkeiten.

Sollten Sie Fragen zu Themen wie

  • Kostenvoranschlag
  • Werkvertrag
  • Leistungspflichten der Parteien
  • Rechtsfolgen bei Einbeziehung der VOB/B
  • Abnahme
  • Gewährleistung und Mangelhaftung
  • Aufwendungs- und Schadensersatzselbstständiges Beweissicherungsverfahren

haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir beraten und vertreten Sie gerne.